Die Grundpflege ist nach dem Paragraphen XI (11) im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen. Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation.
Auch bezüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung sind wir für Sie da! Wir kümmern uns um Ihr zu Hause und arbeiten nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Allgemein umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung alle Leistungen, welche im Haushalt des pflegebedürftigen oder kranken Person anstehen, und diese aber nicht in der Lage sind, dies eigenständig zu erledigen.
Pflegebedürftige, die nach §37 SGB XI Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung in eigener Häuslichkeit abrufen. Auch müssen sich Pflegebedürftige, welche Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, einmal in 6 Monaten einer Pflegeberatung unterziehen. Das Beratungsgespräch nach §37 SGB VI dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, hinter welche wir auch stehen!
Die Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch im Paragraphen V (5) geregelt. In der Behandlungspflege geht es um die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen. Diese werden entweder von Alten- Krankenpfleger/ innen oder von Alten- Krankenpflegehelfer/ innen, unter ständiger Qualitätskontrolle der leitenden Pflegefachkraft, durchgeführt.
Wir sind Ihr Pflegedienst des Vertrauens in München, Schwabing und täglich für Sie da. Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege oder Förderung der Bewegungsfähigkeit sind nur einige unserer Angebote. Auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie die häußliche Krankenpflege nach § 37 SGB V oder die hauswirtschaftliche Versorgung zählen zu unseren Stärken.
Ambulanter Pflegedienst Ambulanto in München
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